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Positionspapier zur Kommunalpolitik

Kommunalpolitik 2021: Wie ist die Lage in Fulda?
Ein Positionspapier der Bürger für Osthessen e.V. (BfO)
Autor: Anton J. Rummel

Das zweite BfO-Positionspapier beschäftigt sich mit der aktuellen Lage in Fulda und der Qualität der hiesigen Kommunalpolitik im Ganzen.

Mit der Veröffentlichung erst einen Tag vor der Wahl haben wir den anderen Wählergruppen und Parteien die Chance eröffnet, unbeeinflusst und aus eigenem Antrieb ihre Sicht der Dinge darzustellen. Ob dies jedoch lediglich mit lächelnden Gesichtern und hypnotischen Slogans auf den Plakaten überhaupt seriös machbar ist, muss wohl jeder für sich selbst entscheiden.

Da wir durch diese späte Veröffentlichung eine geringere Anzahl an Wählerstimmen bewusst in Kauf nehmen, würde ein Vorwurf, mit Verlautbarungen populistisch auf Stimmenfang zu gehen, komplett ins Leere laufen.


Widerstand vor dem Verwaltungsgericht wäre (schon lange) angesagt gewesen, da nur noch die Judikative als nach Montesquieu hierfür zuständige Gewalt im Staate uns retten könnte – doch es sieht eher danach aus: Fulda fällt wegen Wingenfeld!

Innerhalb der Grenzen Deutschlands von 1991 hat es seit dem Zusammenbruch der NSDAP-Organisationsstrukturen im März/April 1945 keine Partei mehr gegeben, welche die Bevölkerung so fest in den Griff bekommen hat, wie aktuell in 2020/2021 die Koalition der Merkel-CDU/CSU mit ihren roten bzw. grünen Kollaborateuren. 

Jedes Volk aber hat ein Überlebensrecht, unabhängig davon, welcher Herrscher gerade regiert!

Wird ihm dies durch die eigene Kanzlerin in Frage gestellt, wird Widerstand  zur Pflicht. Doch was geschieht in Wirklichkeit?

Egal was Frau Merkel in Berlin am Parlament vorbei auch anordnet, es wird von den 400 Landräten und ca. 12.500 Bürgermeistern befolgt und geflissentlich in die Tat umgesetzt.

Ist die Weimarer Republik über Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung zugrunde gegangen, kann dies mit der Bundesrepublik und der „Corona-Kanzlerin“ genauso passieren.

Im Deutschland der Jetztzeit gehen Polizisten auf Jogger ohne Maske los oder auf rodelnde Kinder. Hierzulande haben wir zu diesem Thema z.B. noch den Winter 2020/21 und die Aktionen von Bürgermeister Korell (Gersfeld) und seinen „Ordnungshütern“ auf der Wasserkuppe in Erinnerung.

Bundesweit wurden Bürger sogar eingesperrt. Jugendliche, die zu dicht bei Ihren Kumpels standen, wurden von Streifenwagen durch den Park gehetzt oder Polizeiführer, die lieber Kaffeekränzchen und Rentner-Skatrunden wegen denunzierter Verstöße gegen „Kontakt­be­schränkungen“ stürmen lassen, als z.B. beim alltäglichen Drogenhandel in Berliner Parks und andernorts eingreifen zu lassen.

Frau Merkel kann also faktisch „durchregieren“. Angefangen bei den CDU-Ministern Jens Spahn und  Altmeyer über die Landes­regierungen, Regierungspräsidien, Landkreise bis hinunter zu den ca. 12.500 Städten in Deutschland, welche die Gremien Landtage, Kreistage und Stadtparlamente bilden. Dies ist jetzt total angesagt: alle, wirklich alle, machen mit!

Wenn man jedoch beim Protest der Fuldischen Einzelhändler gegen Merkels Anordnungen und die Anordnungen der hessischen Landesregierung, des Landkreises und der Stadt Fulda am 27. Februar 2021 Unterm Hl. Kreuz genau jene Mandatsträger vorfindet – z.B. Herrn Hering (CDU), OB Dr. Wingenfeld (CDU) oder Frau Fehrmann (CDU), – die in obigen Gremien zu Hause sind, fragt man sich unwillkürlich, was für ein „politisches Theater“ da wohl geboten wird.

Jene, die sich einerseits in ihren Gremien politisch gegenüber den Anordnungen von Frau Merkel ganz lieb verhalten, gehen dann gegen genau diese Anordnungen zum „Demonstrieren auf die Straße“. Das Problem heißt somit offensichtlich nicht mehr „Corona“, sondern „CDU und CWE“!

In Ihren Gremien hätten Sie doch die Möglichkeit gehabt, ihren Mund politisch aufzumachen und sagen zu können: „Hier machen wir nicht mehr mit, weil dies nicht mehr im Interesse, sondern zum massiven Schaden der Bevölkerung ist!“ Oder etwa nicht?

Wenn jetzt noch die protestierenden Einzelhändler vom 27. Februar „Unterm Heilig Kreuz“ alle am 14. März beglückt CDU wählten, könnte man da nicht auf den Gedanken kommen, daß der Kreis der politisch Unmündigen damit vollends geschlossen sei?

Als ich in meiner Eigenschaft als BfO-Stadtverordneter in unserer letzten Sitzung am 8. Februar 2021 in der Stadtverordneten­versamm­lung appellierte, alle Geschäfte unverzüglich zu öffnen, wies ich auch darauf hin, daß wir dies können, wenn wir es nur politisch auch wollen.

Allein wir 59 Stadtverordnete sind in der Lage, für knapp 70.000 Fuldaer Bürger in Vertretung zu handeln. Meinem Aufruf folgte jedoch eine große Stille unter den restlichen Mandatsträgern.

So waren diese, sei es aus  Angst vor „Corona“ oder aus Angst, des Ungehorsams gegenüber den Merkelschen Anordnungen verdächtigt zu werden, gleichsam wie gelähmt.

Das was ich dort vortrug, hatten wir von der BfO-Fraktion auch in unseren Anträgen und Anfragen bereits gefordert, nämlich alle Geschäfte in Fulda wieder aufzumachen.

So  wurden von den 26 Anträgen und Anfragen, die am 8. Februar 2021 eingebracht worden waren, insgesamt fünf von BfO eingebracht, weshalb wir natürlich ein Interesse daran hatten, daß man mindestens eine, wenn nicht gar zwei Fragerunden im Stadtparlament durchführen sollte.

Die Mehrzahl der Abgeordneten entschied sich aber für eine schriftliche Beantwortung der Fragen. Es ist aber ein Unterschied, ob in einem Parlament die Anfragen direkt beantwortet werden und auch Kollegen hier nachfragen können, oder ob man eine schriftliche Antwort erhält, ohne nachfragen zu können. Diese Antwort besteht zudem nicht selten nur aus einem einzigen Wort …

Bei der Abstimmung über eine schriftliche Beantwortung verbunden mit dem „Ticket“, gleich nach Hause gehen zu dürfen oder aber eine, zwei oder gar drei Fragerunden abzuhalten, stimmten wieder alle außer der BfO dafür, daß man zeitig nach Hause gehen wolle.

Dies war meine kürzeste Stadtverordnetensitzung seit 2006 – so erbärmlich und absurd sieht Demokratie in der Krise bei der CDU in Fulda aus!

Dabei haben wir doch alle auf Abstand gesessen und hatten unsere Masken auf; was seit März 2020 für die Aldi-Kassenkräfte tägliche Pflichtübung ist, sollte uns im Parlament doch nicht von unseren Aufgaben abhalten können.

Doch der wiederholte Verzicht auf unser Fragerecht gegenüber der Verwaltung nach § 50 II HGO zeigt, daß die Masse der Abgeordneten den Sinn und Zweck eines Parlaments im Lichte der hessischen Kommunalverfassung und der kommunalen Selbstverwaltung offensichtlich nicht verstanden hat oder nicht ernst nimmt.

Exekutive darf man nie sich selbst überlassen! Diese könnte nämlich politisch so aus der Spur laufen, daß sie alles, was wir seit 1949 aufgebaut haben, in kürzester Zeit wirtschaftlich vernichtet.

Wenn in Krisenzeiten die verschiedenen staatlichen Gewalten mehr als sonst arbeiten würden und nicht etwa weniger, kann in diesem Fall eine Krise durchaus besser und schneller bewältigt werden, als wenn man die Legislative erst gar nicht einberuft (wie letztes Jahr tatsächlich im Kreistag und im Stadtparlament so geschehen). Wenn dann aber eine Sitzung abgehalten wird, sollte es selbstver­ständlich sein, daß man auch wirklich „amtet“, und nicht eine Alibi-Veranstaltung mit vorzeitigem Ende abhält, zumal ja auch die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder geflossen sind.

Wenn demzufolge die Exekutive vor Ort eindeutig überfordert ist, die Legislative durch Mehrheitspartei „CDU-CWE“ sich selbst politisch „kastriert“ und die Presse im Parlament mit drinnen sitzt, aber sich nicht ihrer Verantwortung als „Vierte Gewalt im Staate“ bewusst ist (es wurde tatsächlich gar nichts über BfO als die einzige Opposition berichtet, welche die Geschäfte in Fulda wieder unverzüglich aufmachen will), dann bleibt nur das eine Fazit übrig: Totalaustausch des Parlaments am 14. März 2021 und des Magistrats durch die Bürger!

Wenn schließlich ein neu gewählter Oberbürgermeister auch wieder nichts in Bezug auf „Corona-Geschäfteöffnung“ unternimmt, kann man ihn in diesem Fall gem. § 76 II und IV HGO unverzüglich durchs Parlament abberufen.

So müsste Politik gemacht werden! Die Mandatsträger müssen in die demokratischen Gänge gebracht werden; nicht nur alle 30 Tage das „Fresschen“ entgegennehmen. Auf diese Weise könnte auch Corona-Kollateralschäden jeder Art vorgebeugt werden.    

Dies lässt sich aber mit einer Drei-Mann-BfO-Fraktion alleine nicht machen. Wir können Vorschläge machen, ja, um aber einen Bürgermeister abzuberufen, bedarf es im Fuldaer Stadtparlament einer Mehrheit, die mindestens 30 % der Wahlberechtigten betragen muss. D.h. man benötigt mindestens 18 bis 30 Stadtverordnete, die dafür stimmen müssten.

Dies wäre dann wirklich bürgernahe Politik seitens des Parlaments. Nur mit den meisten Stadtverordneten, die bisher im Stadtparlament saßen, ist so etwas nicht zu machen. Da hätte der Kommunalverfassungsgeber sich die Mühe auch sparen können und die Hälfte der Paragraphen erst gar nicht formulieren müssen. Ich erinnere hierzu nur an meinen vergeblichen Versuch in 2020, sowohl die Stadtverordneten­versammlung als auch die Kreistagssitzung im Frühjahr 2020 doch noch stattfinden zu lassen.

Was hätte denn eigentlich Herr Dr. Wingenfeld als Oberbürgermeister besser tun sollen?

Die Anordnung geben: „Alle Geschäfte sind unverzüglich zu öffnen!“ (Jeder hätte hierbei seine Schutzmaske ja weiter aufhaben können, so wie dies auch in den Lebensmittelgeschäften seit letztem Jahr geschieht).

Was wäre Dr. Wingenfeld dann passiert? Wäre ihm dann der Kopf abgehauen worden, wie dies z.B. dem Linzer Bürgermeister (am Rhein) durch die Schweden im 17. Jahrhundert passiert ist, weil er sich für seine Bürgerschaft und gegen die Schweden engagierte?

Nein, natürlich nicht! Gem. § 136 II HGO hätte der OB Dr. W. erst einmal einen Anruf vom Regierungspräsidenten H.J.K. bekommen, einem ihm gut bekannten Parteikollegen. So ist der Regierungspräsident (RP) in Kassel nämlich Aufsichtsbehörde für die Stadt Fulda und damit auch für Dr. Wingenfeld.

Die beiden hätten dann erst einmal zusammen telefoniert und der RP hätte schließlich seinem Parteikollegen Dr. W. erklärt: „Du Heiko, so geht dies aber nicht!“

Unser OB hätte mit etwas Mut erwidern können: „Das weiß ich wohl, aber meine Händler und Gewerbetreibenden in Fulda stehen kurz vor dem Ruin, dies lieber Parteikollege H.J.K kann es ja dann auch nicht sein, oder!“

Dann hätte der RP geantwortet: „OK, dann muss ich dir eben einen Verwaltungsakt zukommen lassen, in dem ich dir die Öffnung untersage.“ Daraufhin hätte der rechtskundige OB Dr. W. erwidert, „Dies kannst du machen, aber ich trete mit diesem Verwaltungsakt sofort an das Verwaltungsgericht Kassel heran und lasse Verwaltungs­akt und Rechtsgrundlage auf deren Verfassungs­mäßigkeit überprüfen.“

Dies hätte der RP nicht verhindern können, und solange die Sache bei Gericht anhängig gewesen wäre, wären die Geschäfte in Fulda erst einmal geöffnet geblieben!

In Kassel wäre die Sache dann ausgefochten worden und ggf. wäre dies auch noch an den Verwaltungsgerichtshof oder gar gleich an den Hessischen Staatsgerichtshof gegangen.

So hätte Dr. Wingenfeld vorgehen können, aber ohne daß man ihm den Kopf abgeschlagen hätte, wie leider seinem Linzer Kollegen vor über 400 Jahren.

In der Zwischenzeit hätten die Bürger wieder Geld verdienen und ihrem gewohnten Leben nachgehen können.

Doch das Problem so in den Griff zu bekommen, hätte unbeirrtes Vorgehen durch den OB erfordert, da er sich der Gefahr hätte aussetzen müssen, bei seinen Parteioberen in Ungnade zu fallen, weil er sich gegenüber Kanzlerin Merkel so untreu gezeigt hätte. Er wäre dann bei der nächsten Wahl von seiner Partei wohl nicht mehr aufgestellt worden. Nach § 76 HGO hätte er jedenfalls vom RP selbst nicht abberufen werden können.

All dies hat OB Dr. Wingenfeld also leider nicht gemacht. Ein persönliches Risiko politischer Art waren ihm seine Mitbürger vermutlich nicht wert.

Doch was hat er stattdessen gemacht? Nun, immerhin hat er der Bevölkerung Konzepte für Konzerte und Kulturveranstaltungen zugesichert, um die Innenstadt wiederzubeleben, wie man am 28.02.2021 auf Osthessen-News erfreut zur Kenntnis nehmen durfte. Jedoch, wenn Geschäfte erst einmal in Insolvenz oder vom Markt gegangen sind, kann auch der schönste Bierfassanstich nichts mehr retten.

Sollen jetzt etwa die Bürger und die Geschäftsleute mit Brot und Spielen („Panem et circenses“) bei Laune gehalten werden, während sie ihren Arbeitsplatz, ihren Laden, ihre Firma, ihre Immobilien und ihre Familien verlieren?

Oder unser Landrat Herr Woide, er rekurriert z.B. auf die Überschrei­tung der Zielgröße von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern (ein Wert der übrigens in der EU als „Seltene Erkrankung“ definiert ist). Die konsequente Anwendung dieser Zielgröße hat als direkte Folge, daß Gesellschaft und Wirtschaft niedergedrückt werden, Grundrechte werden aufgrund dessen eingeschränkt oder nicht mehr gewährt.

Was machen wir eigentlich, wenn diese willkürlich vorgegebene Zahl nie mehr unterschritten werden kann bzw. wir dann auf ewig in der Corona-Endlosschleife festsitzen?

Biologie und Natur allerdings sind unpolitisch! Sie folgen eigenen Gesetzmäßigkeiten, und wir täten gut daran, diese zu akzeptieren und in unsere Entscheidungen entsprechend einfließen zu lassen.

Die Stadt Fulda könne „nicht eigenständig über eine Öffnung (unter Corona-Auflagen) entscheiden“, Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld verwies hierzu auf die Rechtsgrundlage. Was aber, wenn diese Rechtsgrundlage materiell-rechtlich nie gültig war, nie verfassungs­konform zustande kam?

Dieser Verdacht drängt sich bei der Corona-Krise mittlerweile geradezu auf. Vergleichbares geschah schon einmal, als Frau Merkel unter Verletzung des Art. 16a II GG 2015 anordnete, daß Millionen einfach so unsere Grenze überschreiten dürfen, ja man flog sie im Rahmen des „New Pact on Migration and Asylum“ (EU) auch noch aktiv ein.

Daß all dies von Anfang an höchstwahrscheinlich nur unter einer zeitlichen Befristung in Art eines ungeschriebenen verfassungs­rechtlichen Notstandsvorbehalts zustande kam, kann mittlerweile nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden.

Je länger man sich aber auf diese Art verfassungsrechtlichen Notstand beruft, desto dünner wird das Eis auf dem die Rechtsgrundlage steht und nach der man auch vor Ort in Fulda „alternativlos“ meint handeln zu müssen.

Mit dem Urteil vom AG Weimar vom 11. Januar 2021 mit AZ  -6 0Wi- 523 Js 202518/ 20 kommt nun endlich die Judikative doch noch ins Spiel. Das AG Weimar sieht nach eingehender Prüfung in den Rechtsverordnungen zu „Corona“ eine eindeutige Verfassungs­verletzung, die sich neben der Verletzung des Parlamentsvorbehalts noch an vielen weiteren Punkten festmachen lässt, u.a. auch an Maßnahmen, die sich großteils als weder geeignet noch verhältnismäßig herausgestellt haben.

Als verfassungswidrig und somit nichtig erachtet ebenfalls das AG Ludwigsburg im Urteil vom 29.01.2021 – 7 OWi 170 Js 112950/20 die aktuellen Corona-Verordnungen und führt u.a. folgende Gründe an: „Sie verstoßen im Verwaltungswege gegen den Parlamentsvorbehalt, überschreiten ohnehin den Gestaltungsspielraum der Exekutive und verstoßen insoweit gegen den Bestimmt­heitsgrundsatz, als durch die in schneller Folge vorgenommenen Änderungen der Corona-Verord­nungen ein verlässlicher und stabiler Ordnungsrahmen für den Bürger nicht mehr gegeben sei.“

Eindeutige Beurteilungen aus dem Bereich der Judikative liegen also bereits vor, warum richtet man das Handeln vor Ort in Fulda nicht daran aus, sondern sabotiert lieber Wirtschaft und Gesellschaft in einer Art und Weise, die wir bereits mit unserem ersten Wahlkampfplakat angeprangert haben?

Zu denken gibt überdies noch folgendes, nämlich daß OB Dr. Wingenfeld 35.000 € für ein Gutachten auslobte, um bei einem Amtsvorgänger in dessen Amtsführung vor 76 Jahren ggf. Fehler auffinden zu lassen, obwohl dieser sich zu seiner Zeit auch nur an die Rechtsgrundlagen gehalten hatte bzw. halten musste, wie es Dr. Wingenfeld meint heute genauso machen zu müssen.

Durch das obige geschichtliche Beispiel angeregt, könnte OB Dr. Wingenfeld doch zu der Erkenntnis gelangen, daß das Beachten vorgegebener Rechtsgrundlagen in Krisenzeiten alleine doch nicht ausreicht, sondern immer und überall der „gesunde Menschen­verstand“ und eine Portion Mut mit dabei sein müssen, um die Bürger in Stadt und Landkreis vor abwendbaren Schäden zu bewahren.

Dies bleibt abschließend nur zu hoffen und zu wünschen. Wir jedenfalls werden als Stadtverordnete und Kreistagsabgeordnete der BfO alles was uns möglich ist für unser Gemeinwesen aufbieten.

Geben Sie uns hierfür den Auftrag durch Ihr Listenkreuz bei „Bürger für Osthessen e.V.“ (BfO).

Fulda, am 12.03.2021
www.bfo-fulda.de

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